Vereinbarungen zur Nutzung, Schenkung und Leihgabe von Testgeräten

Hier also unsere Verträge, die wir von Spendern, Leihgebern und Nutzern vor Ort unterzeichnen lassen, um für alle Beteiligten Klarheit zu schaffen. Hoffentlich.

Wie Jeremy Keith am Freitag auf der Border:None Konferenz noch mal sehr schön klarstellte, kann die Überlegung zu Risiken und Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Idee, möglichst unbürokratisch und kostenlos Testgeräte zu sammeln und für andere zur Verfügung zu stellen, unter Umständen verhindern, dass es überhaupt dazu kommt, dass ein ODL schlüpft.

Ich muss zugeben, dass es uns recht ähnlich erging: Wir waren ziemlich genau vor einem Jahr so sehr von der Idee und der Notwendigkeit der ODLs überzeugt, dass wir lediglich ein paar Rahmenbedingungen abcheckten: Haben wir die Möglichkeit, Geräte ans Netz zu bringen und an einem Ort zur Verfügung zu stellen? Check. Haben wir ein paar Geräte? Auch check. Webseite? Checkcheck. - OK, machen, und dann mal sehen, wie sich das so entwickelt.

Wir haben hier im ODL Frankfurt die Situation, dass wir innerhalb der Räume der BNT.DE GmbH sitzen, die aber eigentlich - so unsere damalige Überlegung - nichts mit dem ODL zu tun haben sollte, weil GmbH ist Business und ODL ist Punk, haha (gut, eigentlich ist eine GmbH auch ganz schön Punk genau genommen, aber das steht jetzt mal auf einem anderen Blatt).

Wie sich aber sehr schnell zeigte, kommt man bei aller Punkliebe nicht umhin, sich ein paar Fragen zu stellen, und so richtig gut kann man die sich auch nicht selbst beantorten, denn immerhin sind wir in Deutschland, und da ist man mit "einfach mal machen" in der Regel nicht so echt gut aufgehoben.

Lange Rede kurzer Sinn: Nachdem uns klar war, dass das Ganze keine Eintagsfliege ist und spätestens an dem Punkt, wo "wildfremde" Leute zum Testen erstmal durch die GmbH laufen, um an die Geräte zu kommen, und nicht zuletzt auch bei der Frage, wie denn geschenkte oder geliehene Geräte, die aber in den Räumen der GmbH stehen, steuerlich zu behandeln sind (remember: Deutschland) -- also es war bald klar: wir wollen klare Spielregeln für uns, die GmbH und die Leute, die uns Geräte geben und Geräte testen.

Zum Glück kennen wir einen uns und der Sache wohlgesonnenen Anwalt, der uns bei der Erarbeitung der Vereinbarungen sehr geholfen hat und auch am Samstag beim ersten ODL Admin Meetup in Nürnberg mit dabei war, wo wir unsere Ansätze vorstellten. Wir haben die Intention userer Regelungen vorgestellt, sind dabei aber nur auf die generellen Regelungsbereiche eingegangen.

Die konkreten Texte unserer Vereinbarungen haben wir nun auf Bitbucket gestellt

und hoffen, dass unsere Überlegungen anderen (deutschen*) ODLs dabei helfen, für ihre jeweilige Situation vor Ort Regelungen zu finden.

Ihr könnt die Texte nehmen und verändern und wir sind für Anregungen und Feedback natürlich offen und dankbar, genauso dankbar für eine Quellenangabe, wenn Ihr die Vereinbarungen für Euch nutzen könnt.
Unser Anwalt weisst allerdings darauf hin, dass er und wir natürlich keinerlei Haftung übernehmen. :-)

Vielen Dank an dieser Stelle an alle, die beim ODL Admin Meetup dabei waren, insbesondere auch dank an Martin vom ODLC in Köln, der ebenfalls seine Nutzungsbedingungen für andere ODLs zur Verfügung gestellt und dadurch uns bei unseren Überlegungen sehr geholfen hat.
Danke natürlich auch hier nochmal an RA Veit Reichert, ohne dessen Engagement die Vereinbarungen nicht existieren würden.

*) Weil die Geschichte doch recht spezifisch für die deutsche Situation ist, habe ich auch dieses Blogpost in Deutsch geschrieben